Bevor Sie Ihren Parkettboden kaufen..
… nehmen Sie sich einen Moment Zeit und lesen Sie unseren Ratgeber für den Kauf Ihres neuen Eichenbodens.
1. Industriell-geölte Böden
UV-lackierte oder UV-geölte Oberflächen von großen Marken-Herstellern haben gravierende Nachteile gegenüber qualitativ hochwertigen, traditionellen Oberflächen. UV-Beschichtung ist kein Qualitätsmerkmal, es dient der schnellen Trocknung der Oberfläche um die Produktionskosten zu senken. Unsere Produkte können Sie im Bedarfsfall lokal reparieren, ohne die gesamte Fläche abschleifen zu müssen.
2. Geölte Böden benötigen ständige, professionelle Pflege
Fragen Sie ob eine Erstpflege nach der Verlegung notwendig ist. Der Hinweis darauf zeugt von geringwertiger Oberflächengüte, da für das ausgelieferte Produkt kein ausreichender Schutz besteht und der Erzeuger die Verantwortung auf Sie überträgt. Ebenso sollten Sie jeglichen Hinweis auf professionelle Pflege durch den Bodenleger sorgsam beurteilen!
3. Chinesische Billigware
Achten Sie auf die Abmessungen. Produkte mit 189 mm Breite oder 1860 mm oder 190 mm Breite mit 1900 mm Länge sind meist chinesische Billigware. Warum? Das sind Maße auf Basis von imperialen Zollmaßen für den bekannt nicht qualitätsorientierten amerikanischen Markt, der für chinesische Hersteller aufgrund neuer Zölle quasi unerreichbar wurde. Nun werden diese – oft minderwertigen – Produkte in Europa “entsorgt”.
Chinesische Hersteller verwenden oft billiges Pappelholz als Mittellage. Die Eigenschaften für Pappelholz als Trägermaterial für Dielenböden sind in Ihrer Qualität, Verleimfestigkeit und Langlebigkeit keinesfalls mit österreichischem Nadelholz zu vergleichen.
4. Zweifelhafte Herkunft des Holzes
Russland war bis zur Invasion der Ukraine der größte Exporteur für Eichenholz und Birkensperrholz für Europa. Nun, da sämtliches Holz aus Russland sanktioniert ist und nicht mehr in die EU eingeführt werden darf fanden die Billig-Hersteller Wege das Holz über China, Kazachstan, Türkei und andere nahe gelegene Länder Russlands zu importieren und damit rechtswidrig die Sanktionen zu umgehen. Oftmals werden dann gerade diese Produkte mit österreichischen Namen wie “Eiche Bregenz”, “Eiche Rax”, “Eiche Semmering” versehen um die Kunden zu täuschen. Die Föderation der europäischen Parkett-Industrie ermittelt bereits gegen einige Importeure. Dazu ist kürzlich ein Beitrag des ZDF erschienen: Zum Video
3. Fußbodenheizung
Für Fußbodenheizung ist gemäß ÖNORM schwimmende Verlegung nicht zugelassen. Derartige Empfehlungen sind unseriös. Generell sind schwimmend verlegte Böden weit kurzlebiger als die vollflächig verklebte. Auch knarren vollflächig verklebte Parkett Böden nie, jedoch häufig schwimmend verlegte Böden mit Klick-Verbindung. Böden ohne dichte Mittellage isolieren die Wärme der Fußbodenheizung weit mehr als dichte Mittellagen. Ein großer Teil ihrer wertvollen Heizenergie verpufft im Unterboden und gelangt nicht an die Oberfläche, wo sie ihre Wirkung entfachen kann.
4. Eiche ist nicht gleich Eiche
In Europa wachsen die schönsten und hochwertigsten Eichen, die Stieleiche (lat. Quercus Robur) und die Traubeneiche. Diese darf nicht mit der asiatischen Eiche (Quercus monglica) verwechselt werden. Die asiatische Eiche wächst in China und in Sibirien, das bekanntlich zu Russland gehört und dessen Holz nicht in die EU eingeführt werden darf. In China ist der Einschlag von Eiche mittlerweile auf beinahe Null zurück gegangen. Somit ist es offensichtlich dass diese Eiche aus Russland stammen muss. Weiters ist die asiatische Eiche wesentlich billiger, dies auch nicht ohne den Preis der zweifelhaften Herkunft und der Qualität. Vergleichen Sie Äpfel mit Äpfel.